Öffentliche Förderungen

Öffentliche Förderungen- Barrierefreies Badezimmer

Voll erstattungsfähig in der deutschen Pflegeversicherung
Eine gute Nachricht für alle Menschen die eine Pflegestufe haben. Der Zuschuss der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen wurde am 1.1.2015 auf 4.000,00 Euro erhöht. Diese Zuschüsse können ohne einen Eigenanteil seitens des Pflegebedürftigen gewährt werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen findet man unter § 40 SGB XI Absatz 4 im Sozialgesetzbuch. Im Sanitärbereich werden folgende Maßnahmen finanziert:
Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC,
Armaturen
Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz),
rutschhemmender Bodenbeläge insbesondere in der Dusche,
Duschplatz, wenn nicht mehr eine Badewanne genutzt werden kann
Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen,
höhenverstellbarer Waschtisch
höhenverstellbareres WC
Wichtig: Man sollte den Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme stellen, um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen.
Das für den Antrag benötigte Angebot schicken wir Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich zu. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Die Antragstellung erfolgt direkt durch den Pflegebedürftigen bei der Krankenkasse. Die dafür benötigten Formulare sind meistens auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in der Geschäftsstelle erhältlich. Wir würden ihnen raten vorher mit Ihrem Arzt über die Maßnahme zu sprechen.
Wichtig: Falls Sie schon mal eine solche Maßnahme in Anspruch genommen haben ist dies kein Problem, da ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung auch ein zweites Mal gewährt werden kann, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Auch hier empfiehlt sich vor Umbaubeginn eine Abklärung der Kostenübernahme.
Pflegestufe I – Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss. Es ist mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Die "Schwerstpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist.
Für weitere Informationen zu den Pflegestufen klicken sie hier: http://www.sicheres-bad.de/grip.php
Barrierefreies Badezimmer planen – Öffentliche Förderung für Modernisierungsmaßnahmen für Vermieter.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benötigen Räume, die ihnen Bewegungsfreiheit und Sicherheit bieten. Ein barrierefreies Badezimmer gehört zu einer behindertengerechten Ausstattung unbedingt dazu. Der Staat bietet hierzu teilweise Förderungsmöglichkeiten.
Geräumige Duschen, behindertengerechte Toiletten und Waschtische, die auch vom Rollstuhl aus benutzt werden können, sind Bausteine eines angepassten Badezimmers (Für Vermieter beteiligt sich die öffentliche Hand an den Kosten, die für das Einrichten eines behindertengerechten Badezimmers entstehen). Eigentümer bzw. Privatpersonen hingegen können den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastung absetzen.
INFOS unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Barrierereduzierung/
Voraussetzung:
Beim Einbau von Waschbecken, Badewannen, Duschen und Toiletten müssen behindertengerechten Anforderungen eingehalten werden.
Das Förderprogramm für Vermieter greift beim Umbau von Bestandsimmobilien, d.h. nur im Falle einer Renovierung bzw. Modernisierung. Falls die Modernisierung des Badezimmers nur einen Teil des Gesamtumbaus darstellt, sollten Verbraucher darauf achten, alle Umbaukosten aufzustellen. Denn falls die Renovierungskosten mehr als 15 % des gesamten Kaufpreises eines Objektes ausmachen, kommen spezielle steuerliche Regelungen zur Anwendung.
Mehr dazu erfahren Sie unter:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/renovierungskosten-ueber-15-prozent-abschreiben-statt-absetzen.html
Neubauten profitieren von dieser Förderung nicht, allerdings lassen sich andere Förderprogramme einbinden, beispielsweise wenn es um energieeffizientes Bauen geht.
Es lohnt sich in jedem Fall, die öffentlichen Förderungen in Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung zu prüfen, um Finanzierungzinsen und Baukosten zu sparen.
Beim behindertengerechten Ausbau des Badezimmers gelten gewisse Maßnahmen als absetzbar. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau einer Sitzbadewanne mit Wannentür oder eine rollstuhlgerechte Verbreiterung der Türen. Im Steuerrecht gibt es jedoch keine umfassenden Auflagen, die es zu erfüllen gibt, damit ein Badezimmer als behindertengerecht eingestuft wird. Nur Umbaumaßnahmen, die ausschließlich durch eine Krankheit oder eine Behinderung begründet sind, können steuerlich geltend gemacht werden. Trotzdem sollte ein barrierefreies Badezimmer folgende Eigenschaften aufweisen:
Raumaufteilung wird so geändert, dass Rollstühle rangieren können.
Einrichtung bodengleicher Duschen.
Behindertengerechte Modernisierung von Waschbecken, Badewanne und Toilette. WC und Waschbecken sind höhenverstellbar, Badewannen weisen einen vereinfachten Einstieg auf.
Sämtliche Stufen und andere Stolperfallen sind entfernt.
Die Produkte, die sich zur Ausstattung eines behindertengerechten Badezimmers eignen, sind längst nicht nur für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ausgelegt. Das Design ist ansprechend, individuelle Lösungen wirken großzügig und einladend. Die Ergebnisse sind modern ausgestattete Badezimmer, die körperlich beeinträchtigten Menschen Sicherheit geben und dennoch durch modernes Design einladend wirken.
Eine bodengleiche Dusche wirkt elegant und sie erfüllt sämtliche Anforderungen in puncto Sicherheit. Für eine hohe Qualität der behindertengerechten Dusche kommt es auf jedes Detail an:
Jede einzelne Einrichtung ist dafür konzipiert, dem Nutzer Komfort und Sicherheit zu bieten. Der schwellenfreie Einstieg bedeutet in der Praxis, dass Stolpern so gut wie ausgeschlossen ist. Falls eine Tür zur bodengleichen Dusche führt, muss sich diese leicht und ohne großen Kraftaufwand bedienen lassen. Empfehlenswert ist, den Einstiegsbereich einer Dusche ohne Rillen oder Schienen zu gestalten. Ein breiter Eingang trägt zusätzlich zur Sicherheit bei. So ist es auch möglich, dass sich zwei Personen gleichzeitig in der Dusche aufhalten, damit ein behinderter oder pflegebedürftiger Mensch inklusive Rollstuhl und eine Betreuungsperson bequem Platz finden. Übrigens sollte bei der Auswahl der Farben auch daran gedacht werden, dass sich Menschen mit einer Sehschwäche schnell orientieren können. Ein Farbleitsystem oder Signalfarben sind vorteilhaft, um die Türöffnung zu kennzeichnen und Glasflächen zu markieren.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne umfassend und lösungsorientiert.