Öffentliche Förderungen

Öffentliche Förderungen- Barrierefreies Badezimmer

Barrierefreier Badumbau: Wanne raus – Dusche rein

Jetzt Förderung sichern & sicher duschen – Ihr Weg zum barrierefreien Bad
Die Badewanne wird im Alter oder bei eingeschränkter Mobilität schnell zur Stolperfalle. Die Lösung: Eine barrierefreie Dusche. Mit unserer professionellen Teilsanierung machen wir Ihr Bad sicher, komfortabel und zukunftstauglich – und das meist in nur einem Tag.
Wir entfernen Ihre Wanne und installieren an derselben Stelle eine ebenerdige, rutschfeste Dusche – auf Wunsch mit Spritzschutz, Haltegriffen oder Duschsitz. So bleibt Ihr Badezimmer nicht nur modern, sondern auch funktional und pflegeleicht.

Vorteile des Umbaus auf einen Blick

Mehr Selbstständigkeit:
Eine bodengleiche Dusche erleichtert die tägliche Körperpflege und fördert eigenständiges Wohnen – ideal für Senioren und Pflegebedürftige.
Weniger Unfallrisiko:
Statt gefährlichem Wannenrand: sicherer Einstieg, rutschfester Boden und optionale Haltegriffe.
Pflegeleichte Hygiene:
Die bequeme Dusche ersetzt mühsame „Katzenwäsche“ – für ein rundum sauberes und gutes Gefühl.
Entlastung für Angehörige:
Optimierte Zugänglichkeit unterstützt pflegende Personen bei der täglichen Betreuung.
Stilvolle Modernisierung:
Wählen Sie aus vielfältigen Designs – von schlicht bis edel – und verwandeln Sie Ihr Bad in eine moderne Wohlfühloase.

Nicht nur im Alter sinnvoll
Auch für jüngere Menschen bringt der Umbau viele Vorteile. Wer die Wanne ohnehin nur zum Duschen nutzt, profitiert von mehr Komfort und Sicherheit – ganz ohne hohen Einstieg. Zudem ist ein barrierefreies Bad eine clevere Investition in die Zukunft.

So schnell geht’s: Wanne zur Dusche in 1 Tag
Unsere Spezialisten arbeiten effizient und sauber:

  • Demontage der Wanne
  • Einbau der Dusche
  • Auf Wunsch: Spritzschutz, Haltegriffe, Duschsitz
  • Reinigung & Entsorgung inklusive

Bereits am nächsten Tag ist Ihre neue Dusche einsatzbereit.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Wir bieten vielfältige Ausstattungsvarianten, die sich Ihren Bedürfnissen und Ihrem Stil anpassen:
Kabinen & Spritzschutz

  • Duschvorhang, Falt- oder Schiebetüren
  • Individuell planbar, auch bei eingeschränktem Platz

Wandverkleidung & Bodenbeläge

  • Basic-Acrylplatten: Farbvielfalt & schnelle Montage
  • Luxy-Panele: Hochwertige Holz-, Stein- oder Schieferoptik
  • Fugenlose Kieselbodenlösungen für moderne, rutschfeste Flächen
  • Fliesen in Natursteinoptik für ein stilvolles Ambiente

Pflegehilfsmittel
Haltegriffe (bis 160 kg belastbar) für sicheren Halt
Duschklappsitze mit EU-konformer Sicherheit
Leichte Duschhocker – höhenverstellbar und mobil

Was kostet der Umbau von Wanne zur Dusche?
Die Kosten hängen von Ausstattung und Aufwand ab. Erfahrungswerte zeigen:
zwischen 4.000 und 6.000 Euro ist ein realistischer Rahmen.
Gern erstellen wir Ihnen nach einer Vor-Ort-Besichtigung ein individuelles Angebot – unverbindlich und transparent.

Jetzt Fördermöglichkeiten nutzen!
Für barrierefreie Badsanierungen stehen Ihnen zahlreiche Zuschüsse zur Verfügung – etwa durch die KfW oder Pflegekassen (z. B. Pflegegrad). Wir beraten Sie gern zu Ihren Förderchancen und unterstützen bei der Antragstellung.

Lassen Sie sich beraten – kostenlos & persönlich
Sie möchten Ihr Bad sicher, modern und barrierefrei gestalten?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Persönlich für Sie da:
Hotline 089 – 50 2222-48
kontakt@qualitaet-sanierungen.de


Fördermöglichkeiten für Ihre Badsanierung – So sparen Sie clever

Der alters- oder pflegegerechte Badumbau ist eine sinnvolle, aber oft kostenintensive Investition. Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, mit denen Sie finanzielle Unterstützung erhalten – etwa durch Pflegekassen, Krankenkassen, die KfW oder kommunale Programme.

Wer fördert die Badsanierung?
Folgende Institutionen bieten Zuschüsse, Förderkredite oder Beratungen:

  • Pflegekassen:
    Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Person bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1–5), ohne Eigenanteil.
  • Krankenkassen:
    Übernehmen ggf. Hilfsmittel oder Umbaukosten, z. B. bei medizinischer Notwendigkeit – etwa durch ein Sanitätshaus.
  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau):
    Fördert barrierearmes Wohnen mit zinsgünstigen Darlehen oder Investitionszuschüssen (z. B. „Altersgerecht Umbauen“ – KfW 455-B).
  • Kommunale & regionale Programme:
    Einige Städte oder Bundesländer unterstützen Badsanierungen zusätzlich – informieren Sie sich direkt vor Ort.

Förderarten im Überblick

  • Zuschüsse: Geldleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss – z. B. 4.000 € von der Pflegekasse.
  • Kostenübernahmen: Krankenkassen übernehmen direkt bestimmte Leistungen.
  • Förderkredite: Günstige Darlehen, oft mit Tilgungszuschüssen, langer Laufzeit und niedrigen Zinsen.
  • Beratung & Unterstützung: Viele Institutionen bieten kostenfreie Infoangebote und Hilfe beim Antrag.

Wichtige Hinweise & Tipps zur Förderung

  • Kombinierbarkeit prüfen: Nicht alle Förderungen lassen sich miteinander verbinden.
  • Zweckgebunden nutzen: Zuschüsse sind meist an konkrete Maßnahmen gebunden – z. B. barrierereduzierende Umbaumaßnahmen.
  • Frühzeitig planen: Viele Förderungen müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
    Förderbedingungen genau lesen: Achten Sie auf Fristen, Antragsformulare und Bewilligungskriterien.
  • Beratung einholen: Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen, KfW oder Ihres Steuerberaters – besonders bei steuerlichen Fragen.

Besonderheit in Bayern: Landespflegegeld
In Bayern erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher jährlich 1.000 € Landespflegegeld – schnell, unbürokratisch, ohne Verwendungsnachweis. Dieses Geld kann ebenfalls in den Badumbau investiert werden. Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf unseren Infoseiten.

Pflegekassenzuschuss für den Badumbau – Ihre Vorteile
Viele Menschen wissen nicht, dass die Pflegekasse Umbauten im Badezimmer bezuschusst. Dabei können diese Maßnahmen entscheidend sein, um weiterhin im eigenen Zuhause zu leben:

  • Sicherer Einstieg durch den Umbau von Badewanne zur Dusche
  • Rutschfeste Böden, Haltegriffe, höheres WC
  • Bessere Hygiene & mehr Selbstständigkeit
  • Geringere Belastung für Angehörige

Ob als Eigentümer oder Mieter: Jeder hat Anspruch auf barrierearmes Wohnen. Als Mieter empfehlen wir, vorab mit dem Vermieter zu sprechen – meist ist eine Einigung möglich.

Wertsteigerung durch barrierefreies Badezimmer
Ein barrierefreies Bad ist nicht nur praktisch, sondern steigert auch den Immobilienwert – besonders im Hinblick auf altersgerechtes Wohnen. Wer frühzeitig umbaut, schafft langfristige Sicherheit und Komfort.

Unser Service: Beratung, Planung & Förderung – alles aus einer Hand
Wir von DLSe schöne Bäder sind Ihr erfahrener Fachbetrieb für barrierefreie Bäder. Wir übernehmen nicht nur die Planung und den Umbau Ihrer Dusche – wir unterstützen Sie auch bei der Auswahl und Beantragung der passenden Fördermittel.

Jetzt Fördermittel nutzen & sicher wohnen – kontaktieren Sie uns!
Mit uns gelingt Ihr Badumbau effizient, professionell und gefördert.

Persönlich für Sie da:
Hotline 089 – 50 2222-48
kontakt@qualitaet-sanierungen.de


Pflegekassenzuschuss für die Badsanierung – was Sie wissen müssen

Was ist der Pflegekassenzuschuss?
Der Pflegekassenzuschuss ist im § 40 Abs. 4 SGB XI gesetzlich verankert. Er dient dazu, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen finanziell zu unterstützen – etwa durch einen barrierefreien Badumbau. Wörtlich heißt es:
„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.“

Maximalbetrag:

  • 4.000 € pro Maßnahme und Pflegebedürftigem
  • Bis zu 16.000 €, wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben

Voraussetzungen für den Zuschuss
1. Pflegebedürftigkeit & Pflegegrad
Ein Anspruch besteht nur, wenn ein Pflegegrad (1–5) vorliegt. Die Voraussetzungen sind in den §§ 14 und 15 SGB XI geregelt – demnach müssen körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen vorliegen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
2. Zweckgebundene Maßnahme
Der Zuschuss muss für Maßnahmen verwendet werden, die das Wohnumfeld verbessern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern – insbesondere durch Barrierefreiheit im Bad.
3. Antragstellung vor Baubeginn
Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt und bewilligt werden. Erst danach sollte mit den Maßnahmen begonnen werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Pflegekasse die Kosten nicht übernimmt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?
DLSe schöne Bäder unterstützt Sie bei allen förderfähigen Umbauten. Zu den häufigsten zählen:

  • Umbau von Wanne zur barrierefreien Dusche
  • Einbau eines bodengleichen Duschplatzes
  • Installation rutschhemmender Böden
  • Einbau höhenverstellbarer Waschtische oder WCs
  • Anpassung der Höhe von Badmöbeln
  • Neue Armaturen und Einstiegshilfen
  • Verbreiterung von Türen
  • Technische Hilfen wie Haltegriffe, Duschsitze oder Badewannentüren

So beantragen Sie den Pflegekassenzuschuss

  1. Pflegegrad beantragen (falls nicht vorhanden)
  2. Antragsformular bei der Pflegekasse anfordern
    → Manche Kassen stellen Onlineformulare bereit (z. B. AOK, Bahn-BKK).
  3. Maßnahme beschreiben und Kostenvoranschlag beifügen
  4. Bewilligung abwarten
  5. Nach Fertigstellung: Rechnung einreichen → Auszahlung erfolgt direkt oder über den Handwerksbetrieb

💡 Tipp: Nutzen Sie immer das offizielle Formular der Kasse – das beschleunigt die Bearbeitung!

Vorteile des Pflegekassenzuschusses

  • Kein Eigenanteil erforderlich (bis 4.000 €)
  • Einfache Antragsstellung
  • Keine Offenlegung der Vermögensverhältnisse nötig
  • Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten
  • Restsumme bleibt verfügbar, wenn nicht alles auf einmal benötigt wird

Wichtige Hinweise

  • Starten Sie mit dem Umbau erst nach Genehmigung!
  • Berücksichtigen Sie den Zuschuss in Ihrer Planung: Technische Hilfsmittel wie Haltegriffe können auch als Kassenleistung (GKV-Hilfsmittelverzeichnis) rezeptiert werden.
  • Sprechen Sie im Zweifel mit Ihrer Krankenkasse oder einem Steuerberater, z. B. zur steuerlichen Absetzbarkeit.

DLSe schöne Bäder – Ihr Partner für barrierefreies Wohnen
Als erfahrener Fachbetrieb begleiten wir Sie im Großraum München durch alle Schritte – von der Beratung über den Antrag bis zur Umsetzung der Sanierung.

Ob Pflegekassenzuschuss oder komplette Badsanierung: Wir sind gerne für Sie da!

Hotline 089 – 50 2222-48
kontakt@qualitaet-sanierungen.de


Gesetzliche Voraussetzungen gemäß § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel & Wohnumfeldverbesserung

Abschnitt 1: Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese:

  • die Pflege erleichtern,
  • Beschwerden lindern oder
  • eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Voraussetzung: Diese Hilfsmittel dürfen nicht bereits durch die Krankenkasse oder andere Leistungsträger abgedeckt sein.
Die Pflegekasse prüft den Antrag unter Einbezug einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes.
Wählen Versicherte eine über das medizinisch Notwendige hinausgehende Ausstattung, tragen sie die Mehrkosten selbst. (§ 33 Abs. 6 und 7 SGB V gelten entsprechend.)

Abschnitt 2: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel) übernimmt die Pflegekasse monatlich Kosten von bis zu 40 Euro.
Die Leistung kann auch im Wege der Kostenerstattung erfolgen.

Abschnitt 3: Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebetten, Hausnotruf) werden in der Regel leihweise überlassen.
Die Pflegekasse kann verlangen, dass:

  • das Hilfsmittel angepasst wird oder
  • eine Einweisung in die Nutzung erfolgt.

Der Anspruch umfasst auch:

  • notwendige Änderungen,
  • Reparaturen,
  • Ersatzbeschaffungen und
  • Schulungen zur Nutzung.

Zuzahlung:
Versicherte über 18 Jahre leisten eine Zuzahlung von 10 % des Preises, jedoch maximal 25 Euro je Hilfsmittel – ausgenommen sind Verbrauchshilfsmittel.
Bei finanzieller Belastung kann eine vollständige oder teilweise Befreiung gemäß § 62 SGB V erfolgen.

Wichtig:
Wird die leihweise Überlassung eines Hilfsmittels ohne triftigen Grund abgelehnt, sind die Kosten in voller Höhe selbst zu tragen.

Abschnitt 4: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegekasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewähren, wenn dadurch:

  • häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder
  • eine selbstständigere Lebensführung wiederhergestellt wird.

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Einbau bodengleicher Duschen
  • Haltegriffe im Bad
  • Türverbreiterungen

Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, können je Pflegebedürftigem bis zu 4.000 Euro beantragt werden – insgesamt jedoch maximal 16.000 Euro pro Maßnahme.

Abschnitt 5: Zuständigkeit & Abgrenzung zwischen Pflege- und Krankenversicherung
Bei Hilfsmitteln, die sowohl dem Zweck der Pflege als auch der medizinischen Versorgung dienen, prüft der jeweilige Leistungsträger, ob die Kranken- oder Pflegekasse zuständig ist.
Die Kosten werden pauschal zwischen den Kassen aufgeteilt – geregelt durch verbindliche Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes.
Diese Richtlinien:

  • definieren förderfähige Hilfsmittel,
  • regeln das Aufteilungsverhältnis und
  • stellen sicher, dass die Versicherteninteressen gewahrt bleiben.

Hinweis: Diese Regelungen gelten nicht für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege oder in besonderen Fällen nach § 28 Abs. 2 SGB XI.

KfW-Förderung für Badsanierung
Hürden abbauen – Unterstützung sichern:
Die Beantragung öffentlicher Zuschüsse wirkt oft abschreckend. Aus Angst vor Fehlern verzichten viele auf dringend notwendige Maßnahmen.
Deshalb unterstützt Sie das DLSe-Team gerne persönlich bei der Antragsstellung, informiert zum Projektablauf und koordiniert Termine mit dem Montageteam – telefonisch oder per E-Mail.

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW ist die größte nationale Förderbank Deutschlands mit Sitz in Frankfurt am Main. Seit ihrer Gründung 1948 fördert sie unter anderem:

  • den Wohnungsbau,
  • energieeffiziente Sanierungen,
  • altersgerechte Umbauten sowie
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

KfW-Zuschuss 455 B – Barrieren abbauen
Was wird gefördert?

  • Wege zum Gebäude
  • barrierefreie Eingänge
  • schwellenfreie Zugänge
  • Badumbau (z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
  • Orientierungshilfen, Kommunikationstechnik
  • gemeinschaftliches Wohnen

Förderhöhe:
Einzelmaßnahmen: bis zu 5.000 Euro (10 % von 50.000 Euro)
Umfassende Maßnahmen (Standard Altersgerechtes Haus): bis zu 6.250 Euro (12,5 %)

Voraussetzung: Investition von mindestens 2.000 Euro

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Nur natürliche Personen, also Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Vermieterzustimmung).
Eine Antragstellung erfolgt online über das KfW-Zuschussportal. Wichtig: Erst nach Bewilligung darf mit der Baumaßnahme begonnen werden.

KfW-Förderkredit 159 – zinsgünstiger Kredit
Was wird gefördert?

  • alle Maßnahmen wie beim Zuschuss 455 B
  • zusätzlich: Einbruchschutzmaßnahmen

Konditionen:

  • Kredithöhe: bis zu 50.000 Euro
  • effektiver Zinssatz: ab 0,78 %
  • Laufzeiten: 4–30 Jahre
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre möglich (1–5 Jahre)
  • Abrufbar in einer Summe oder Teilbeträgen
  • Vorzeitige Rückzahlung möglich (ggf. mit Vorfälligkeitsentschädigung)

Wer kann den Kredit beantragen?
Neben natürlichen Personen auch juristische Personen wie:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts

Wie läuft der Antrag ab?

  1. Beratung (optional)
  2. Antragstellung über die Hausbank
  3. Abschluss Kreditvertrag
  4. Umsetzung der Maßnahme
  5. Nachweis über zweckgemäße Verwendung

Tipp: Lassen Sie sich zusätzlich von Ihrer Hausbank ein Vergleichsangebot erstellen – gelegentlich bietet diese bessere Konditionen, insbesondere wenn Sicherheiten erforderlich sind.

Persönlich für Sie da:
Hotline 089 – 50 2222-48
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