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Sanierungspflicht 2025: Was Eigentümer jetzt wissen müssen – und wie Sie mit Förderung bares Geld sparen
Zusammenfassung:
Ab Januar 2025 gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Sanierungspflicht für viele Bestandsgebäude – das betrifft insbesondere Eigentümer älterer Immobilien. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert hohe Energiekosten oder sogar Bußgelder.
Die gute Nachricht: Mit professioneller Begleitung und staatlicher Förderung lassen sich energetische Maßnahmen gezielt und kosteneffizient umsetzen – Fördermittel von bis zu 300.000 € pro Immobilie sind möglich.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Welche Gebäude und Maßnahmen betroffen sind
- Welche Förderungen Sie nutzen können
- Wie Eigentümergemeinschaften strukturiert vorgehen sollten
- Warum Sie frühzeitig aktiv werden sollten
- Wie DLSe Sie Schritt für Schritt begleitet
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Sanierungspflicht 2025:
Was Eigentümer jetzt wissen müssen – und wie Sie mit Förderung bares Geld sparen
Die nächste gesetzliche Änderung im Gebäudesektor steht bevor – und sie betrifft viele private Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften (WEGs) direkt:
Ab 2025 greifen neue Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Wer dann nicht rechtzeitig saniert, riskiert hohe Energiekosten – oder sogar Bußgelder.
Gute Nachricht:
Wer jetzt klug handelt, kann sich staatliche Fördermittel von bis zu 300.000 € je Immobilie sichern – mit professioneller Begleitung durch DLSe.
🏠 Was bedeutet die Sanierungspflicht ab 2025 konkret?
Mit dem novellierten GEG („Heizungsgesetz“) gelten für viele Bestandsgebäude neue energetische Anforderungen. Eigentümer müssen unter anderem:
- veraltete Heizungen austauschen
- energetisch schlechte Gebäudehüllen verbessern
- auf erneuerbare Energien umstellen
Betroffen sind insbesondere ältere Mehrfamilienhäuser, aber auch Einfamilienhäuser, die vermietet oder verkauft werden.
💶 Förderung statt Pflicht – so nutzen Sie Ihre Chance
Der Staat unterstützt energetische Sanierungen derzeit so großzügig wie nie:
- KfW-Förderkredite von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
- Tilgungszuschüsse von bis zu 50 % – geschenktes Geld
- BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizung, Fenster)
- Münchner Bonus: Im PLZ-Bereich 80331–81929 gibt’s sogar 30 % statt 20 % Zuschuss
Beispiel: Bei einem Mehrfamilienhaus mit 4 Einheiten sind Fördermittel von bis zu 600.000 € möglich – davon bis zu 300.000 € als Zuschuss.
👥 Eigentümergemeinschaft? So geht’s richtig.
Eigentümergemeinschaften (WEGs) stehen vor besonderen Herausforderungen:
Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden
Anträge müssen sauber vorbereitet und abgestimmt sein
Die Planung muss technische und rechtliche Besonderheiten berücksichtigen
DLSe ist spezialisiert auf Fördermittelberatung für Eigentümergemeinschaften – wir begleiten Sie strukturiert und sorgen für eine einfache Umsetzung.
✅ Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
Viele Eigentümer warten, bis „es ernst wird“. Doch:
- Förderprogramme haben begrenzte Mittel
- Die Antragstellung braucht Vorlauf
- Die Baukosten steigen weiter
- Es droht ein Antragsstau, sobald die Pflicht greift
Frühes Handeln lohnt sich – wer jetzt plant, spart später doppelt: bei der Sanierung und den laufenden Energiekosten.
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Mit DLSe nutzen Sie alle Vorteile – ohne bürokratischen Stress:
Persönliche Beratung & Machbarkeitsanalyse
Planung und Koordination mit zertifizierten Energieeffizienzexperten
Antragstellung für KfW, BAFA & kommunale Förderungen
Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort
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Dann sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung – und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie viel Förderung Ihre Immobilie verdient.
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Schauen Sie bald wieder vorbei – es lohnt sich!
In den kommenden Monaten erwarten Sie weiterhin spannende Themen!
Herr Seidel und unser Team stehen Ihnen gerne zur Seite.
Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche zu realisieren – von der Planung bis zur Umsetzung.